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VG Hannover, 04.06.2003 - 2 A 5448/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- ra-ihde.de (Kurzinformation)
Beihilfe muss zahlen, wenn der Zahnarzt seine GOZ-Abrechnung wenigstens vertretbar erstellt hat
Verfahrensgang
- VG Hannover, 04.06.2003 - 2 A 5448/02
- OVG Niedersachsen, 22.06.2004 - 2 LA 282/03
Wird zitiert von ... (2)
- VG Hannover, 03.05.2007 - 2 A 1857/06
Analogberechnung; Behandlung; Beihilfe; Gebührensatz; Gerät; Gerätepreis; …
Zu der zahnärztlichen Abrechnung von lichthärtenden Kompositfüllungen in Schicht- und Ätztechnik, sog. Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik, hat sich die Kammer in ihrem Urteil vom 04.06.2003 - 2 A 5448/02 -, das den Beteiligten bekannt ist, eingehend auseinander gesetzt.Die Kammer hat sich schon früher dieser Auslegung des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen (U. v. 04.06.2003 - 2 A 5448/02 -) und berücksichtigt ferner, dass sie nur in den Ausnahmefällen greifen kann, in denen bei objektiver Betrachtung ernsthaft widerstreitende Auffassungen über die Berechtigung des Gebührenansatzes bestehen.
- VG Hannover, 19.12.2006 - 13 A 6420/06
Analogbewertung; Angemessenheit; Anspruch; Aufwand; Begründung; …
Auch die Verwaltungsgerichte haben Beihilfeberechtigten eine Beihilfe für die hier umstrittene Technik über den 1, 5fachen Gebührensatz zugesprochen (VG Hannover, Urteil vom04.06.2003 - 2 A 5448/02 -, bestätigt durch Beschluss des OVG Lüneburg vom 22.06.2004 - 2 LA 282/03; sowie VG Osnabrück, Urteil vom 11.09.2002 - 3 A 168/01 und Urteil der auch hier entscheidenden 13. Kammer des VG Hannover - Einzelrichter - vom 17.01.2003 - 13 A 129/02 -).